Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen können noch bis Sonntag, 16. August 2026, Kandidatinnen für den Augusta-Wirtschaftspreis vorschlagen. Gesucht werden Frauen, die Augsburgs Wirtschaft durch erfolgreiche Führung, unternehmerische Initiative oder zukunftsweisende Innovationen mitgestalten. Die Auszeichnung wird am 21. Oktober verliehen.
Von der Redaktion Monalita.de
Stand: 3. August 2026
Bis 16. August zählen aussagekräftige Vorschläge
Die Nominierung erfolgt über das Bewerbungsformular der Stadt Augsburg. Der Vorschlag soll die beruflichen und wirtschaftlichen Leistungen der Kandidatin nachvollziehbar beschreiben. Gefragt ist zudem, welchen Einfluss ihre Arbeit auf die Wirtschaft hat.
Eine frühere Teilnahme schließt eine erneute Bewerbung nicht aus: Vorschläge aus dem Jahr 2025 dürfen nochmals eingereicht werden. Auch Mehrfachnominierungen sind ausdrücklich möglich. Damit können Personen oder Organisationen mehrere geeignete Frauen vorschlagen, sofern jede Einreichung die geforderten Angaben enthält.
Für potenzielle Unterstützerinnen und Unterstützer bedeutet das: Nicht die Kandidatin allein muss aktiv werden. Auch Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen können eine Frau nominieren, deren Leistung aus ihrer Sicht öffentliche Anerkennung verdient.
Drei Kategorien für Führung, Gründung und Innovation
Der Augusta-Wirtschaftspreis wird in drei Kategorien vergeben. Als „Managerin / Unternehmerin des Jahres“ kommen Frauen infrage, die durch Führung, Innovation sowie soziale und unternehmerische Verantwortung überzeugen. Im Mittelpunkt steht dabei ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg – sowohl im eigenen Unternehmen als auch in einer leitenden Position.
Die Kategorie „Gründerin des Jahres“ richtet sich an weibliche Vorbilder im Gründungsumfeld. Berücksichtigt werden Gründerinnen von Start-ups, die mindestens drei Jahre am Markt sind, sowie Frauen hinter etablierten Unternehmen. Ebenfalls angesprochen sind Franchise-Gründerinnen, Mitgründerinnen und Frauen, die einen bestehenden Betrieb übernommen haben.

Als „Zukunfts-Pionierin des Jahres“ können Führungskräfte innovativer Unternehmen und Wissenschaftlerinnen aus nicht gewinnorientierten Einrichtungen ausgezeichnet werden. Entscheidend ist ein nachhaltiger Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kategorie rückt zugleich die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Wissenschaft und Forschung am Standort Augsburg in den Fokus.
Vier Kriterien bestimmen die Auswahl
Die Jury bewertet die eingereichten Vorschläge anhand von vier zentralen Kriterien: Innovationskraft, Vorbildfunktion, Führungsstärke und soziale Verantwortung. Eine bloße Aufzählung beruflicher Stationen dürfte deshalb für eine überzeugende Nominierung nicht ausreichen. Die Beschreibung sollte konkret zeigen, wie sich die Arbeit der vorgeschlagenen Frau wirtschaftlich und gesellschaftlich auswirkt.
Über die Preisträgerinnen entscheidet eine Jury mit Mitgliedern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Ihr gehören Oberbürgermeister Dr. Florian Freund, die IHK-Regionalvorsitzende Ellen Dinges-Dierig, Gründerin Yvonne Kay Odhiambo, Augusta-Preisträgerin Lisa Figas, Wissenschaftlerin und Vorjahrespreisträgerin Dr. Marietta Menner sowie Stadträtin Margarete Heinrich an.
„Starke Frauen sind ein unverzichtbarer Motor für Innovation und wirtschaftlichen Erfolg in Augsburg“, erklärte Florian Freund anlässlich der dritten Verleihung. Mit dem Preis soll nach Angaben der Stadt zugleich ein Zeichen für Vielfalt, Gleichstellung und die Zukunft des Wirtschafts- und Innovationsstandorts gesetzt werden.
Preisverleihung folgt am 21. Oktober
Nach dem Ende der Bewerbungsphase prüft die Jury die eingegangenen Vorschläge und wählt die Preisträgerinnen aus. Die Verleihung ist für den 21. Oktober 2026 vorgesehen. Das Bewerbungsformular und die weiteren Angaben zum Verfahren stellt die Wirtschaftsförderung auf der Augusta-Seite der Stadt Augsburg bereit.
Quelle: City of Augsburg News
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Quellenprüfung Quellennachweis
Termine, Kategorien, Auswahlkriterien und Jury wurden mit der Mitteilung der Stadt Augsburg vom 3. August 2026 abgeglichen.
- Bewerbungsschluss am Sonntag, 16. August 2026, anhand der städtischen Mitteilung geprüft.
- Die drei Preiskategorien und ihre Teilnahmebedingungen wurden mit der Quelle abgeglichen.
- Termin der Preisverleihung und Zusammensetzung der Jury wurden aus der Originalmitteilung...
- Erneute Einreichungen aus 2025 und Mehrfachnominierungen sind laut Stadt zulässig.
- Quelle
- Stadt Augsburg
- Umfang
- Augsburg
- Aktualisiert
- 2026-08-03 19:38
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