Bremen: So gelangen Bürger an Behördeninformationen

Das historische Bremer Rathaus unter einem klaren blauen Himmel in der Stadtmitte.

Am 1. August besteht das Bremer Informationsfreiheitsgesetz seit 20 Jahren. Es gibt jeder Person einen Anspruch auf Informationen aus den öffentlichen Verwaltungen im Land Bremen. Ein besonderes Interesse oder eine persönliche Betroffenheit müssen Antragsteller dafür grundsätzlich nicht nachweisen.

Stand: 31. Juli 2026. Grundlage dieses Beitrags ist eine Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Redaktion: Monalita.de.

Welche Informationen Einwohner verlangen können

Das Gesetz eröffnet den Zugang zu Informationen, die bei bremischen Behörden vorhanden sind. Anfragen können damit auch Themen betreffen, die nicht nur einzelne Personen, sondern die Öffentlichkeit interessieren.

Nach Angaben des Landesbeauftragten ging es bei aktuellen Anträgen beispielsweise um die rückblickende Bewertung von Tierversuchen, Informationen zur Schwangerenkonfliktberatung und statistische Auswertungen über steuerliche Außenprüfungen. Auch Journalistinnen und Journalisten nutzen das Auskunftsrecht für ihre Recherchen.

Gesetzliche Ausnahmen begrenzen den Zugang

Der Informationsanspruch gilt nicht uneingeschränkt. Eine Behörde kann die Herausgabe ablehnen, wenn eine gesetzlich geregelte Ausnahme greift. Dazu zählen insbesondere der Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, geistigem Eigentum sowie besonderer öffentlicher Belange.

Bremen: So gelangen Bürger an Behördeninformationen

Ein „berechtigtes Interesse“ verlangt das Bremer Informationsfreiheitsgesetz dagegen nicht. Dr. Timo Utermark, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit, hebt diesen voraussetzungslosen Zugang hervor. Eine zusätzliche Hürde dieser Art wird nach seinen Angaben auf Bundesebene für Anfragen an die Bundesverwaltung diskutiert.

Das Transparenzportal ergänzt individuelle Anträge

Neben dem Recht auf Auskunft verpflichtet das Gesetz die Verwaltungen im Land Bremen zur Veröffentlichung bestimmter Informationen. Eine zentrale Rolle übernimmt dabei das Transparenzportal Bremen.

Für 2025 wurden dort mehr als 100 erfolgreiche Anträge auf Informationszugang verzeichnet. Seiten und Dokumenteninformationen des Portals kamen im selben Jahr auf über 1,5 Millionen Aufrufe. Weitere Zugriffe über die Internetseiten einzelner Behörden sind in dieser Zahl nicht enthalten.

Hilfe bei verweigertem Informationszugang

Wer den Eindruck hat, dass eine bremische Behörde das Recht auf Informationszugang verletzt, kann sich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden. Die zuständige Stelle ist unter der Telefonnummer (0421) 361-18004 sowie per E-Mail an office@datenschutz.bremen.de erreichbar.

Quelle: Free Hanseatic City of Bremen Press Releases

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