Das Bundesratsgebäude in Berlin mit dem Schriftzug 16 Länder, ein Ergebnis.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung war

Von der Redaktion Monalita.de · 24. September 2026

Am 24. September 2017 wählten die Menschen in Deutschland einen neuen Bundestag. Das Ergebnis veränderte die Möglichkeiten der Regierungsbildung: Die bisherige Koalition aus Union und SPD hatte zwar weiterhin eine Mehrheit, beide Partner verloren aber Sitze. Zunächst verhandelten Union, FDP und Grüne über ein anderes Bündnis. Warum daraus keine Regierung wurde, zeigt, was ein Wahlergebnis im parlamentarischen System entscheidet – und was offenbleibt.

709 Sitze, aber keine automatische Regierungsmehrheit

Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin verteilten sich die 709 Sitze des neu gewählten Bundestages so:

Partei Sitze
CDU 200
CSU 46
SPD 153
AfD 94
FDP 80
Die Linke 69
Bündnis 90/Die Grünen 67

CDU und CSU bilden im Bundestag gemeinsam die Unionsfraktion; zusammen kamen sie auf 246 Sitze. Für eine absolute Mehrheit waren bei 709 Abgeordneten mindestens 355 Sitze nötig. Keine einzelne Partei erreichte diese Schwelle. Mit der AfD und der FDP zogen zudem zwei Parteien in den Bundestag ein, die in der vorherigen Wahlperiode dort nicht vertreten gewesen waren.

Die Tabelle beschreibt die Stärke der Fraktionen nach der Wahl, noch keine Regierungsentscheidung. Auch die größte Fraktion erhält dadurch weder automatisch das Kanzleramt noch ein Vorrecht auf eine bestimmte Koalition. Entscheidend ist, ob sich im neu gewählten Bundestag eine Mehrheit für die Wahl einer Bundeskanzlerin oder eines Bundeskanzlers findet.

Welche Bündnisse rechnerisch möglich waren

Union und SPD verfügten zusammen über 399 Sitze. Ihre Fortsetzung als Regierungskoalition war damit rechnerisch möglich. Politisch war sie zunächst nicht der eingeschlagene Weg: Nach den Verlusten bei der Wahl kündigte die SPD an, in die Opposition gehen zu wollen.

Eine weitere Mehrheit ergab sich für CDU, CSU, FDP und Grüne. Dieses nach den Parteifarben „Jamaika“ genannte Bündnis hätte 393 Sitze gehabt. Union und FDP allein kamen dagegen auf 326 Sitze und verfehlten die Mehrheit. Auch SPD, Linke und Grüne erreichten zusammen mit 289 Sitzen keine absolute Mehrheit.

Solche Summen zeigen, welche Bündnisse genügend Abgeordnete für eine Kanzlerwahl stellen könnten. Sie sagen noch nicht, ob die beteiligten Parteien gemeinsam regieren wollen. Dafür müssen sie unter anderem klären, welche politischen Vorhaben sie tragen, wie sie bei strittigen Fragen entscheiden und wer welche Regierungsämter übernimmt.

Warum die Jamaika-Sondierungen scheiterten

Nach der Wahl prüften Union, FDP und Grüne in Sondierungsgesprächen, ob eine gemeinsame Regierung möglich wäre. Sondierungen stehen vor eigentlichen Koalitionsverhandlungen: Die Parteien versuchen zunächst festzustellen, ob ihre Positionen für ein gemeinsames Regierungsprogramm weit genug zusammenpassen.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung war

Die Gespräche endeten in der Nacht vom 19. auf den 20. November 2017, als die FDP ihren Rückzug erklärte. Damit entfiel die damals verfolgte Jamaika-Mehrheit. Das Wahlergebnis änderte sich dadurch nicht; geändert hatte sich die politische Bereitschaft, aus einer rechnerischen Mehrheit eine Koalition zu machen. Eine Chronologie der Jamaika-Sondierungen dokumentiert den Verlauf bis zum Abbruch.

Der Unterschied ist für die Einordnung der Wahl zentral. Wählerinnen und Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Bundestages. Sie stimmen bei einer Bundestagswahl jedoch nicht unmittelbar über einen Koalitionsvertrag ab. Parteien können deshalb nach der Wahl Mehrheiten prüfen und verwerfen, ohne dass dafür erneut gewählt werden muss.

Wie aus der Wahl schließlich eine Regierung wurde

Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen rückte eine erneute Koalition aus Union und SPD in den Mittelpunkt. Die Parteien verhandelten über einen Koalitionsvertrag; die SPD ließ ihre Mitglieder über die Vereinbarung abstimmen. Erst nach diesem politischen Prozess stand fest, dass die rechnerisch schon am Wahlabend mögliche Mehrheit tatsächlich für eine gemeinsame Regierung genutzt werden würde.

Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen der Bundestagswahl und dieser Kanzlerwahl lagen damit knapp sechs Monate. Die Dokumentation des Bundestages zur Kanzlerwahl hält den parlamentarischen Abschluss der Regierungsbildung fest.

Das Grundgesetz trennt beide Schritte: Nach Artikel 63 wählt der Bundestag die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Nach der Wahl eines neuen Bundestages können die bisherigen Regierungsmitglieder auf Ersuchen ihre Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterführen; das regelt Artikel 69. Eine längere Verhandlungsphase bedeutet daher nicht, dass Deutschland ohne staatliche Führung bleibt.

Was der Wahltag von 2017 bis heute erklärt

Die Bundestagswahl 2017 ist ein anschauliches Beispiel für den Abstand zwischen Stimmenabgabe und Regierungsbildung. Das amtliche Ergebnis setzte die Grenzen: Es bestimmte, wie viele Sitze jede Partei erhielt und welche Mehrheiten überhaupt möglich waren. Die Parteien mussten anschließend entscheiden, welche dieser Möglichkeiten politisch tragfähig war.

Wer ein künftiges Wahlergebnis einordnen möchte, kann deshalb zwei Fragen nacheinander stellen: Welche Bündnisse erreichen mit den amtlich festgestellten Sitzen die Mehrheit im Bundestag? Und welche Parteien sind bereit, auf dieser Grundlage gemeinsam eine Kanzlerin oder einen Kanzler zu wählen und zu regieren? 2017 führten die Antworten zunächst zu Jamaika-Sondierungen – und schließlich zu einer weiteren Koalition aus Union und SPD.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

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