Ein gelbes Schild zur Passkontrolle an einem europäischen Flughafen.

EES: Was Deutsche mit britischen Angehörigen einplanen

Das Entry/Exit System (EES) betrifft Deutsche mit deutschem Pass nicht direkt. Reisen jedoch britische oder andere erfasste Nicht-EU-Staatsangehörige mit, können Registrierung und Identitätskontrolle an einer Außengrenze des Schengen-Raums zusätzliche Zeit beanspruchen. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Reiseziel.

Entscheidend sind Pass, Status und Reiseziel

Das EES ist für bestimmte Nicht-EU-Staatsangehörige vorgesehen, die für einen Kurzaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen. Dazu können britische Staatsangehörige gehören – unabhängig davon, ob sie mit deutschen Familienmitgliedern unterwegs sind.

Deutsche und andere EU-Staatsangehörige werden nicht als EES-Reisende registriert. Auch bei Nicht-EU-Angehörigen gibt es Ausnahmen: Wer beispielsweise einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt besitzt, kann außerhalb des üblichen EES-Verfahrens liegen. Maßgeblich sind die konkreten Dokumente, nicht der gemeinsame Wohnort oder Familienname.

Relevant wird das System bei der Ein- oder Ausreise über eine Schengen-Außengrenze. Eine Fahrt innerhalb des Schengen-Raums löst grundsätzlich keine EES-Erfassung aus; ein Transit über ein Nicht-Schengen-Land kann die Route dagegen verändern.

Was bei der Grenzkontrolle erfasst werden kann

Nach Angaben der Europäischen Union kann das EES Daten des Reisedokuments sowie Ort und Zeitpunkt von Ein- und Ausreisen speichern. Hinzukommen können ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke; die genaue Erfassung richtet sich unter anderem nach Alter und persönlicher Situation.

Bei der ersten registrierten Einreise müssen betroffene Reisende mit einer ausführlicheren Aufnahme ihrer Daten rechnen. Bei späteren Grenzübertritten können vorhandene Daten zur Identitätsprüfung herangezogen werden. Ob Automaten, Kontrollschalter oder Vorregistrierungsmöglichkeiten verfügbar sind, hängt vom Grenzübergang ab.

Konkrete Wartezeiten lassen sich daraus nicht zuverlässig ableiten. Flughafen, Fährterminal, Reisezeit, Verkehrsaufkommen und örtliche Abläufe können den Zeitbedarf beeinflussen.

EES: Was Deutsche mit britischen Angehörigen einplanen

Die 90-in-180-Tagen-Regel bleibt bestehen

Das EES ersetzt weder einen Pass noch ein erforderliches Visum. Es dokumentiert Kurzaufenthalte digital und unterstützt die Prüfung, ob die zulässige Aufenthaltsdauer eingehalten wurde. Reisende sollten frühere Schengen-Aufenthalte weiterhin selbst nachvollziehen und Einreise- sowie Ausreisetage mitzählen.

Diese Reisevorbereitung ist sinnvoll

Vor Flug-, Fähr- oder Autoreisen sollten Familien und Gruppen Folgendes prüfen:

  • Gültigkeit und Zustand aller Reisepässe
  • Staatsangehörigkeit jeder mitreisenden Person
  • Aufenthaltstitel oder längerfristige Visa im Original
  • Schengen-Status von Ziel-, Transit- und Abfahrtsländern
  • Vorgaben des Beförderungsunternehmens zum Check-in
  • Ausreichende Zeitreserve für die Grenzkontrolle

Familien sollten außerdem damit rechnen, dass EU- und Nicht-EU-Angehörige zeitweise unterschiedliche Kontrollschritte durchlaufen.

EES und ETIAS erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Das EES registriert Grenzübertritte und Aufenthaltsdaten. ETIAS ist dagegen eine gesonderte Reisegenehmigung für bestimmte visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige, sobald sie für die jeweilige Reise erforderlich ist. Eine ETIAS-Genehmigung ersetzt weder die EES-Erfassung noch die Entscheidung der Grenzbehörde.

Vor der Abreise lohnt sich deshalb ein letzter Abgleich mit dem offiziellen EU-Reiseportal und den Hinweisen des Flughafens, Fährhafens oder Beförderungsunternehmens.

Quelle: Europäische Union

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