Stand: 28. August 2026 · Von der Redaktion Monalita.de
Die EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 grundsätzlich in vollem Umfang. Deutsche Unternehmen müssen nun insbesondere eingesetzte KI-Systeme einordnen, ihre rechtliche Rolle bestimmen und erforderliche Nachweise prüfen. Beschäftigte erhalten bei bestimmten Anwendungen mehr Transparenz – aber keinen pauschalen Anspruch auf Offenlegung jedes Algorithmus. Der nächste wichtige Termin folgt 2027.
Die praktische Lage
- Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten bereits seit 2025.
- Viele Transparenz- und Hochrisiko-Vorgaben greifen seit August 2026.
- Für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-Systeme gilt eine Frist bis August 2027.
- Entscheidend sind Verwendungszweck, Risikoklasse und Rolle des Unternehmens.
Welche Regeln zu welchem Termin greifen
Die Verordnung (EU) 2024/1689 sieht keine einheitliche Startfrist für sämtliche Vorschriften vor. Einen ausführlichen Überblick über die betrieblichen Pflichten bietet eine gesonderte Darstellung.
| Datum | Regelungsbereich |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken und Maßnahmen zur KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Aufsicht und Sanktionen |
| 2. August 2026 | Grundsätzliche Anwendung, darunter zahlreiche Transparenz- und Hochrisiko-Pflichten |
| 2. August 2027 | Bestimmte Hochrisiko-KI als Produkt oder Sicherheitsbauteil nach Anhang I |
Zu den seit 2026 relevanten Transparenzfällen gehören unter anderem bestimmte KI-Interaktionen sowie künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte. Welche Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom konkreten Inhalt, Einsatz und den gesetzlichen Ausnahmen ab.
Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler
Ein Unternehmen kann je nach Tätigkeit unterschiedliche Rollen haben. Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen ein System in eigener Verantwortung ein. Importeure bringen Systeme aus Drittstaaten in den EU-Markt; Händler stellen sie innerhalb der Lieferkette bereit.
Ein Arbeitgeber, der lediglich ein fremdes Personalwerkzeug nutzt, ist häufig Betreiber. Er kann jedoch zum Anbieter werden, wenn er das System etwa unter eigenem Namen anbietet, wesentlich verändert oder seinen vorgesehenen Zweck so ändert, dass daraus ein Hochrisiko-System wird.

Was Beschäftigte tatsächlich erfahren müssen
KI für Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung oder Entscheidungen über Arbeitsbedingungen kann als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Vor dem Einsatz eines solchen Systems am Arbeitsplatz müssen Betreiber grundsätzlich Arbeitnehmervertretungen und betroffene Beschäftigte informieren.
Daraus folgt jedoch kein allgemeines Recht, jeden Quellcode, jedes Modell oder sämtliche Berechnungsdetails offenzulegen. Zusätzliche Informations-, Datenschutz- oder Mitbestimmungsrechte können sich aus anderen Vorschriften ergeben und müssen getrennt geprüft werden.
Auch die vorgeschriebene KI-Kompetenz bedeutet nicht automatisch ein bestimmtes Zertifikat. Anbieter und Betreiber müssen angemessene Maßnahmen treffen, damit zuständige Personen die Technik, Risiken und Einsatzbedingungen ausreichend verstehen.
Diese Prüfungen stehen für Unternehmen jetzt an
- Alle verwendeten und geplanten KI-Systeme mit Zweck und verantwortlicher Stelle erfassen.
- Für jeden Einsatz die Rolle sowie mögliche Verbote, Transparenz- oder Hochrisiko-Pflichten bestimmen.
- Verträge, technische Unterlagen, Protokollierung, menschliche Aufsicht und interne Zuständigkeiten prüfen.
- Schulungen an Kenntnisstand, Einsatzkontext und mögliche Auswirkungen anpassen.
Individuelle Rechtsfragen sollten fachkundig beurteilt werden. Der nächste klar überprüfbare Meilenstein ist der 2. August 2027, wenn zusätzliche Vorgaben für bestimmte produktbezogene Hochrisiko-Systeme anwendbar werden.
Quellen: Verordnungstext auf EUR-Lex und Regelungsüberblick der Europäischen Kommission.
Quelle: EUR-Lex
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Rechtsgrundlage und Einordnung
Die zeitliche Einordnung beruht auf dem veröffentlichten Verordnungstext und den Erläuterungen der Europäischen Kommission.
- Die gestaffelte Anwendung wurde anhand von Artikel 113 geprüft.
- Die Rollen entlang der KI-Wertschöpfungskette wurden voneinander abgegrenzt.
- Die Sonderfrist für bestimmte Hochrisiko-Systeme bis 2027 wurde berücksichtigt.
- Quelle
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-28 10:26
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