Kartenführerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004 müssen in Deutschland grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Maßgeblich ist das Datum in Feld 4a des Dokuments – nicht der Zeitpunkt der Fahrprüfung oder der Erteilung der Fahrerlaubnis.
Von der Redaktion Monalita.de · Stand: 19. August 2026
Wer von der Umtauschfrist betroffen ist
Die Frist gilt für Inhaber eines Kartenführerscheins, dessen Ausstellungsdatum in Feld 4a zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 liegt. Wer vor 1953 geboren wurde, fällt unter eine Sonderregel und hat grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
| Ausstellungszeitraum | Umtauschfrist |
|---|---|
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| Alle Jahre bei vor 1953 Geborenen | 19. Januar 2033 |
Der Pflichtumtausch vereinheitlicht die Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union. Er ist keine neue Fahrprüfung und verändert die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich nicht.

Feld 4a entscheidet beim Dokumentencheck
Betroffene sollten den Führerschein aus der Hülle nehmen und auf der Vorderseite nach Feld 4a suchen. Das dort eingetragene Ausstellungsdatum entscheidet über die Frist. Das Prüfungsdatum, ein früheres Erteilungsdatum oder das Geburtsjahr sind dafür nur relevant, wenn die Sonderregel für vor 1953 Geborene greift.
Vor dem Antrag sollten folgende Punkte geprüft werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- bisheriger Kartenführerschein
- örtlich verlangte Antragsunterlagen
- Gebühren und akzeptierte Zahlungsarten
Welche Fahrerlaubnisbehörde zuständig ist
Zuständig ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Hauptwohnsitz. Je nach Kommune befindet sie sich beim Bürgeramt, Landratsamt oder Straßenverkehrsamt. Ob eine persönliche Vorsprache nötig ist oder der Antrag schriftlich beziehungsweise digital gestellt werden kann, regelt die jeweilige Behörde.

Terminverfügbarkeit, Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich örtlich. Weil neben der Antragstellung auch die Herstellung und Lieferung des neuen EU-Führerscheins Zeit beanspruchen können, empfiehlt sich die Vorbereitung mehrere Monate vor Fristende. Besonders wichtig ist die Frage, ob Termine ausschließlich online vergeben werden.
Was bei einem verspäteten Umtausch gilt
Durch den Dokumententausch erlischt die Fahrerlaubnis selbst nicht. Nach Ablauf der Frist entspricht der alte Kartenführerschein jedoch nicht mehr den vorgeschriebenen Dokumentenanforderungen und kann bei einer Kontrolle beanstandet werden. Auch bei Fahrten ins Ausland können dadurch vermeidbare Schwierigkeiten entstehen.
Der ADAC erläutert die gestaffelten Fristen und die Sonderregel für vor 1953 Geborene. Für Antrag, Kosten und Termine bleiben die Angaben der zuständigen örtlichen Fahrerlaubnisbehörde entscheidend.
Quelle: ADAC
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Quellenprüfung Quellen und Prüfung
Die Fristangaben und praktischen Hinweise beruhen auf der Übersicht des ADAC; örtliche Antragsregeln sind bei der zuständigen Behörde zu prüfen.
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 geprüft
- Frist 19. Januar 2027 abgeglichen
- Sonderfrist für vor 1953 Geborene berücksichtigt
- Örtlich unterschiedliche Termine und Gebühren kenntlich gemacht
- Quelle
- ADAC: Pflichtumtausch für Führerscheine
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-19 11:56
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