Köln: Frist für Kandidatur zur Seniorenvertretung läuft

Ein Wahllokal mit Hinweisschildern an einer Glastür für eine anstehende Wahl.

Redaktion Monalita.de | Stand: 30. Juli 2026 | Quelle: Stadt Köln

Kölnerinnen und Kölner ab 60 Jahren können für die Seniorenvertretung Köln kandidieren. Der Wahlvorschlag muss spätestens am Freitag, 2. Oktober 2026, um 18 Uhr vollständig und im Original beim Wahlamt Köln vorliegen. Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist für die Kandidatur nicht erforderlich.

Diese Voraussetzungen gelten für die Kandidatur

Kandidierende müssen mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldet und mindestens 60 Jahre alt sein. Zusätzlich müssen sie mindestens drei Monate vor der Wahl in dem Stadtbezirk wohnen, in dem sie antreten möchten.

Die Seniorenvertretung ist in allen neun Kölner Stadtbezirken präsent. Pro Bezirk werden fünf Mitglieder gewählt; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein sechster Sitz hinzukommen.

20 Unterschriften aus dem eigenen Stadtbezirk

Wer derzeit nicht der Kölner Seniorenvertretung angehört, benötigt mindestens 20 gültige Unterstützungsunterschriften. Unterschreiben dürfen Wahlberechtigte aus dem Stadtbezirk, in dem die betreffende Person kandidieren möchte.

Die erforderlichen Formulare gibt das Wahlamt Köln aus. Zusammen mit den Unterschriften müssen die Wahlvorschläge vollständig und im Original eingereicht werden. Die Stadt empfiehlt eine frühzeitige Abgabe, damit vor Fristende noch Rückfragen geklärt oder Fehler korrigiert werden können.

Diese drei Termine bestimmen den Ablauf

Termin Bedeutung
2. Oktober 2026, 18 Uhr Letzter Zeitpunkt für vollständige Wahlvorschläge im Original
29. Oktober bis 13. November 2026 Voraussichtlicher Versand der Briefwahlunterlagen
23. November 2026 Ende der Abgabefrist für die Briefwahl

Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief

Wahlberechtigt sind Menschen ab 60 Jahren, die mindestens seit dem 19. Oktober 2026 in Köln gemeldet sind. Die Unterlagen werden automatisch an die Meldeadresse geschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich. Jede wahlberechtigte Person kann zwischen einer und fünf Stimmen an Kandidierende aus ihrem Stadtbezirk vergeben.

Gewählt sind jeweils die fünf Personen mit den meisten Stimmen. Wurden fünf Menschen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit gewählt, kann ein sechster Sitz an eine Person mit ausländischer oder doppelter Staatsangehörigkeit gehen. Dafür müssen im betreffenden Bezirk mindestens zwei Kandidierende dieser Gruppe antreten; das zusätzliche Mandat erhält die Person mit den meisten Stimmen.

Quelle: City of Cologne Press Releases

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