Von der Redaktion Monalita.de
Für Werbung, Veranstaltungsankündigungen oder andere Veröffentlichungen dürfen Dritte das Lichtstadt-Logo und das Lichtstadt-Label von Jena grundsätzlich verwenden. Eine automatische Freigabe gibt es jedoch nicht: Vor der Veröffentlichung muss der geplante Einsatz der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorgelegt werden.
Beim Stadtwappen Jena gelten deutlich strengere Grenzen. Es bleibt amtlichen Kennzeichnungen vorbehalten und darf von Dritten nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
Lichtstadt-Logo und Lichtstadt-Label müssen freigegeben werden
Wer eines der beiden Werbezeichen nutzen möchte, kann einen formlosen Antrag per E-Mail stellen. Entscheidend ist ein konkreter Entwurf, auf dem die beabsichtigte Gestaltung erkennbar ist. Eine bloße Beschreibung des Vorhabens ersetzt diesen Verwendungsvorschlag nicht.
Die Stadt prüft die geplante Nutzung und erteilt ihre Freigabe schriftlich per E-Mail. Antragsteller sollten diese Bestätigung daher abwarten, bevor ein Printprodukt hergestellt oder ein digitales Erzeugnis veröffentlicht wird.
Das Stadtwappen bleibt amtlichen Zwecken vorbehalten
Das Stadtwappen Jena ist nicht mit dem Lichtstadt-Logo gleichzusetzen. Nach den Angaben der Stadt wird es vor allem auf Bescheiden, Briefen und anderen amtlichen Kennzeichnungen verwendet.
Eine Verwendung außerhalb dieses behördlichen Rahmens kommt lediglich in Ausnahmefällen infrage. Dass ein Projekt einen Bezug zu Jena hat, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass dafür das Wappen genutzt werden darf.
So läuft der Antrag bei der Stadt Jena ab
Der formlose Antrag wird an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geschickt. Er sollte benennen, welches Zeichen verwendet werden soll, und den fertigen oder weitgehend ausgearbeiteten Gestaltungsvorschlag enthalten. Die Entscheidung wird anschließend per E-Mail mitgeteilt.
Für die Begutachtung benötigt die Stadt insbesondere:
- einen Entwurf des geplanten Print- oder Digitalerzeugnisses;
- eine erkennbare Darstellung der vorgesehenen Platzierung und Verwendung;
- Kontaktdaten für die schriftliche Rückmeldung.
Stefanie Braune ist die genannte Ansprechpartnerin
Als Ansprechpartnerin nennt die Stadt Stefanie Braune, Pressesprecherin und Leiterin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Anträge und Entwürfe können an presse@jena.de geschickt werden. Telefonisch ist die Stabsstelle unter +49 3641 49-2010 erreichbar; die Anschrift lautet Am Anger 15, 07743 Jena.
Quelle: City of Jena Press Office
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Quellenprüfung Quellennachweis
Die Anleitung beruht auf den veröffentlichten Nutzungshinweisen und Kontaktdaten der Stadt Jena.
- Unterschied zwischen Werbezeichen und Stadtwappen nachvollzogen
- Erforderlicher Entwurf und schriftliche Freigabe erfasst
- E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Dienstanschrift abgeglichen
- Quelle
- Serviceportal der Stadt Jena
- Umfang
- Jena
- Aktualisiert
- 2026-08-11 17:46
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