Das Reichstagsgebäude mit der gläsernen Kuppel und wehender deutscher Flagge in Berlin.

1. Oktober 1982: Wie Helmut Kohl Bundeskanzler wurde

Von der Redaktion Monalita.de

Am 1. Oktober 1982 wählte der Deutsche Bundestag Helmut Kohl zum Bundeskanzler. Helmut Schmidt verlor damit sein Amt, nachdem die bisherige Regierungsmehrheit zerbrochen war. Der Wechsel zeigt, was das Grundgesetz für diesen Fall verlangt: Wer einen Kanzler abwählen will, muss zugleich eine Mehrheit für dessen Nachfolger zusammenbringen.

Der Regierungswechsel begann mit dem Bruch der Koalition

Schmidt regierte seit 1974 an der Spitze einer Koalition aus SPD und FDP. Im Herbst 1982 trug die FDP diese Regierung nicht mehr mit. Sie wandte sich einer Zusammenarbeit mit CDU und CSU zu. Dadurch entstand im Bundestag eine neue Mehrheit, die Kohl zum Kanzler wählen konnte.

Der Wechsel war mehr als ein Streit innerhalb einer Regierung. Abgeordnete, deren Parteien zuvor Schmidts Koalition getragen hatten, unterstützten nun eine andere politische Verbindung. Mit Kohls Wahl änderte sich deshalb nicht nur die Person an der Regierungsspitze, sondern auch die Grundlage, auf der eine Bundesregierung ihre Entscheidungen durchsetzen konnte.

Kohl war damals Vorsitzender der CDU und Oppositionsführer im Bundestag. Die Biografie des Deutschen Historischen Museums ordnet seine Wahl von 1982 als Beginn seiner Kanzlerschaft ein. Dass der Bundestag einen amtierenden Kanzler auf diesem Weg durch einen anderen ersetzte, macht den 1. Oktober zu einem markanten Datum der deutschen Parlamentsgeschichte.

Artikel 67: Abwahl und Neuwahl gehören zusammen

Das Verfahren heißt konstruktives Misstrauensvotum. Artikel 67 des Grundgesetzes gibt dem Bundestag die Möglichkeit, einem Bundeskanzler das Misstrauen auszusprechen. Dafür reicht eine Mehrheit gegen den Amtsinhaber allein jedoch nicht aus. Der Bundestag muss mit der Mehrheit seiner Mitglieder zugleich einen Nachfolger wählen.

Anschließend muss der Bundespräsident den bisherigen Kanzler entlassen und den Gewählten ernennen. Zwischen dem Antrag auf das Misstrauensvotum und der Wahl müssen mindestens 48 Stunden liegen. Diese Frist verhindert eine sofortige Entscheidung und gibt den Abgeordneten Zeit, sich mit dem Antrag zu befassen.

Der entscheidende Gedanke lässt sich am Fall von 1982 erkennen: Eine Mehrheit konnte Schmidts Regierung nicht lediglich beenden. Sie musste zeigen, dass sie sich auf Kohl als neuen Kanzler verständigt hatte. Erst die Wahl des Nachfolgers machte den Regierungswechsel nach Artikel 67 möglich. Eine Bundestagswahl der Bevölkerung fand an diesem Tag nicht statt; die Entscheidung fiel im Parlament.

Das Wort „konstruktiv“ beschreibt genau diese Verbindung. Das Verfahren stellt der Ablehnung des bisherigen Kanzlers eine tragfähige Personalentscheidung gegenüber. Es verlangt keine Einigkeit über jedes künftige Regierungsvorhaben. Es verlangt aber eine parlamentarische Mehrheit für die Person, die unmittelbar die Regierungsverantwortung übernehmen soll.

1. Oktober 1982: Wie Helmut Kohl Bundeskanzler wurde

Warum der Mehrheitswechsel 1982 politisch umstritten war

Die Abstimmung war verfassungsrechtlich vorgesehen. Politisch blieb sie dennoch umstritten, weil die FDP während der laufenden Wahlperiode den Koalitionspartner wechselte. Wählerinnen und Wähler hatten den Bundestag gewählt, aus dessen Zusammensetzung zunächst die Regierung Schmidt hervorgegangen war. Nun bildete sich innerhalb desselben Parlaments eine andere Mehrheit für Kohl.

Darin liegt ein wichtiges Merkmal der parlamentarischen Demokratie: Die Bundesregierung ist auf Unterstützung im Bundestag angewiesen. Ändern Abgeordnete und Parteien ihre Zusammenarbeit, kann sich auch die Regierungsmehrheit ändern. Artikel 67 legt fest, unter welcher Bedingung der Bundestag daraus einen unmittelbaren Wechsel im Kanzleramt machen kann.

Die politische Bewertung dieses Schritts und seine rechtliche Zulässigkeit sind unterschiedliche Fragen. Wer den Wechsel für falsch hielt, konnte die Entscheidung der FDP und die neue Mehrheit kritisieren. Das Grundgesetz verlangte für den Kanzlerwechsel aber keine vorgezogene Bundestagswahl. Ausschlaggebend war, ob Kohl die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhielt.

Später kam es auch zu einer Bundestagswahl: Im März 1983 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Diese Wahl gehört zur weiteren Geschichte von Kohls Regierungsbeginn. Für das Verständnis des 1. Oktober 1982 ist jedoch die Reihenfolge wichtig: Zuerst wählte der bestehende Bundestag Kohl nach Artikel 67 zum Kanzler; die Wahl der Bürgerinnen und Bürger folgte erst danach.

Was das Verfahren für stabile Regierungen leistet

Eine Regierung kann ihre Mehrheit verlieren, ohne dass sich sofort eine neue Mehrheit findet. In einer solchen Lage würde eine reine Abwahl des Kanzlers die Frage offenlassen, wer als Nächstes regiert. Das konstruktive Misstrauensvotum verbindet beide Entscheidungen und soll so einen führungslosen Übergang verhindern.

Das bedeutet nicht, dass Koalitionen konfliktfrei bleiben oder eine Kanzlerin beziehungsweise ein Kanzler politisch unangreifbar wäre. Abgeordnete können einen Wechsel herbeiführen. Sie müssen dafür aber mehr leisten, als Unzufriedenheit zu sammeln: Sie müssen sich auf eine Nachfolge einigen und dafür die im Grundgesetz vorgeschriebene Mehrheit gewinnen.

Der Jahrestag erinnert somit an zwei eng verbundene Vorgänge. 1982 verschob sich die Mehrheit von der sozialliberalen Koalition zu einem Bündnis von Union und FDP. Zugleich zeigte die Wahl Kohls, wie Artikel 67 einen solchen Mehrheitswechsel in einen geordneten Regierungswechsel übersetzt. Die genaue Regel steht bis heute im Grundgesetz; die Biografie des Deutschen Historischen Museums bietet den historischen Zusammenhang zu Kohls Kanzlerschaft.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

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