Am 23. August erinnert die Europäische Union an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime. Das Datum verweist auf den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939: Er schützte Polen nicht, sondern bereitete zusammen mit einem geheimen Zusatzprotokoll dessen gewaltsame Aufteilung zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion vor. Für das Verständnis bleiben drei Daten entscheidend: der Vertragsabschluss am 23. August, der deutsche Angriff am 1. September und der sowjetische Einmarsch am 17. September 1939.
Autor: Redaktion Monalita.de
Stand: 23. August 2026
Moskau, 23. August 1939: Zwei Gegner schließen einen Pakt
In Moskau unterzeichneten die Außenminister Joachim von Ribbentrop und Wjatscheslaw Molotow den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Adolf Hitler und Josef Stalin waren nicht die Unterzeichner, aber die politischen Entscheidungen ihrer Regime bestimmten das Abkommen.
Öffentlich verpflichteten sich das Deutsche Reich und die Sowjetunion, einander nicht anzugreifen. Außerdem sollten sie neutral bleiben, falls eine der beiden Seiten in einen Krieg mit einem dritten Staat geriet. Die Vereinbarung war zunächst auf zehn Jahre angelegt.
Der Vertrag überraschte viele Zeitgenossen. Die nationalsozialistische und die sowjetische Diktatur hatten einander zuvor ideologisch bekämpft. Ihre zeitweilige Zusammenarbeit beruhte jedoch nicht auf politischer Annäherung, sondern auf strategischem Kalkül.
Hitler gewann Handlungsspielraum für den geplanten Angriff auf Polen, weil er vorerst keinen Krieg gegen die Sowjetunion befürchten musste. Stalin erhielt Zeit zur militärischen Vorbereitung und die Aussicht, sowjetischen Einfluss nach Westen auszudehnen. Diese Interessen erklären die Kooperation, ohne die Ziele oder Verbrechen beider Regime gleichzusetzen.
Das geheime Zusatzprotokoll machte aus Neutralität Machtpolitik
Die öffentliche Nichtangriffsvereinbarung war nur ein Teil des Pakts. In einem geheimen Zusatzprotokoll ordneten beide Mächte Gebiete Osteuropas ihren Interessensphären zu. Die Vereinbarungen betrafen Polen sowie Finnland, Estland, Lettland, Litauen und das damals zu Rumänien gehörende Bessarabien.
Polen sollte entlang einer vereinbarten Linie in deutsche und sowjetische Einflussbereiche geteilt werden. Damit entschieden zwei Großmächte über das Territorium souveräner Staaten, ohne deren Regierungen oder Bevölkerungen einzubeziehen.
Die Encyclopaedia Britannica bestätigt sowohl den Vertragsabschluss am 23. August 1939 als auch die Aufteilung osteuropäischer Interessensphären im geheimen Zusatzprotokoll. Gerade dieses Protokoll zeigt, warum die Bezeichnung „Nichtangriffspakt“ den historischen Vorgang nur unvollständig beschreibt.
Was Vertrag und Zusatzprotokoll voneinander unterscheidet
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Der öffentliche Vertrag versprach gegenseitigen Gewaltverzicht und Neutralität.
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Das geheime Protokoll grenzte politische und territoriale Interessensphären ab.
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Die späteren Invasionen verwandelten diese Absprachen in Besatzungs- und Gewaltgeschichte.
Der Pakt war daher nicht selbst der Angriff auf Polen. Er schuf aber die diplomatischen Voraussetzungen, unter denen Deutschland und die Sowjetunion nacheinander gegen den polnischen Staat vorgingen.
Vom Vertrag zur Besetzung: Die entscheidenden Wochen 1939
Die Chronologie verhindert, dass diplomatische Vereinbarung, militärischer Angriff und Besatzung zu einem einzigen Ereignis verschmelzen:
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23. August 1939: Ribbentrop und Molotow unterzeichnen in Moskau den Nichtangriffspakt und das geheime Zusatzprotokoll.
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1. September 1939: Das Deutsche Reich greift Polen an. Dieser Angriff eröffnet den Zweiten Weltkrieg in Europa.
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3. September 1939: Großbritannien und Frankreich erklären Deutschland den Krieg.
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17. September 1939: Die Rote Armee marschiert von Osten in Polen ein, während die polnischen Streitkräfte bereits gegen den deutschen Angriff kämpfen.
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28. September 1939: Deutschland und die Sowjetunion regeln in einem Grenz- und Freundschaftsvertrag ihre Aufteilung des besetzten polnischen Gebiets neu.
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22. Juni 1941: Mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion endet die Zusammenarbeit der beiden Regime.
Diese Reihenfolge macht die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten sichtbar. Das nationalsozialistische Deutschland begann am 1. September den Angriffskrieg gegen Polen. Die Sowjetunion griff Polen am 17. September ebenfalls an und besetzte den ihr zugedachten Teil. Der Pakt ermöglichte zeitweilige Kooperation, löschte aber weder die eigenständigen Ziele noch die jeweils konkreten Taten der Regime aus.
Für Polen folgten Teilung, Besatzung und massenhafte Gewalt
Die militärische Niederlage bedeutete nicht nur den Verlust staatlicher Kontrolle. Polen wurde zwischen zwei Besatzungsmächten aufgeteilt, deren Herrschaft jeweils von Verfolgung, Zwang und Terror geprägt war.
Unter deutscher Besatzung begannen systematische Morde an Angehörigen der polnischen Eliten, Vertreibungen, Zwangsarbeit und eine Politik der rassistischen Neuordnung. Die jüdische Bevölkerung wurde entrechtet, in Ghettos gezwungen und später im Holocaust systematisch ermordet. Das besetzte Polen wurde zu einem zentralen Schauplatz nationalsozialistischer Vernichtungspolitik.
In den sowjetisch besetzten Gebieten folgten Verhaftungen, Deportationen, Enteignungen und die Unterdrückung polnischer Institutionen. Zu den schwersten Verbrechen zählt die Ermordung Tausender polnischer Offiziere, Polizisten und Angehöriger der gesellschaftlichen Elite im Frühjahr 1940, die mit dem Namen Katyn verbunden ist.
Diese Erfahrungen verliefen weder identisch noch gleichzeitig. Eine historisch genaue Darstellung benennt die deutsche Verantwortung für den begonnenen europäischen Angriffskrieg und die nationalsozialistische Vernichtungspolitik ebenso eindeutig wie die sowjetische Mitwirkung an der Aufteilung Polens sowie die Besatzung und Repression in den annektierten Gebieten.
Warum der 23. August heute ein europäischer Gedenktag ist
In vielen mittel- und osteuropäischen Gesellschaften steht der 23. August für den Verlust staatlicher Souveränität, für Besatzung, Deportation und politische Verfolgung. Diese Perspektiven waren während des Kalten Krieges in Westeuropa weniger präsent als die Erinnerung an die nationalsozialistische Herrschaft und den Holocaust.
Das Europäische Parlament ordnet den Tag in die europäische Erinnerung an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime ein. Seine Entschließung vom 19. September 2019 hebt die Bedeutung des 23. August für eine gemeinsame europäische Erinnerungskultur hervor.
Ein gemeinsamer Gedenktag bedeutet jedoch nicht, Nationalsozialismus und Stalinismus als deckungsgleiche Systeme zu behandeln. Der Holocaust bleibt in Zielsetzung und Durchführung ein singulärer, staatlich organisierter Völkermord an den europäischen Jüdinnen und Juden. Zugleich dürfen sowjetische Besatzungsverbrechen, Deportationen, politische Morde und Repressionen nicht ausgeblendet werden.
Gerade in Deutschland verlangt der 23. August deshalb eine doppelte Aufmerksamkeit: Die zentrale Verantwortung für den nationalsozialistischen Angriffskrieg und die Vernichtungspolitik darf nicht relativiert werden. Gleichzeitig gehört die Erfahrung jener europäischen Gesellschaften in das Geschichtsbild, die nacheinander oder gleichzeitig unter nationalsozialistischer und sowjetischer Herrschaft litten.
Geschichtspolitik entscheidet, welche Erfahrungen sichtbar bleiben
Der Hitler-Stalin-Pakt ist bis heute Gegenstand politischer Kontroversen. Streit entsteht vor allem dort, wo Erinnerung nicht der historischen Aufklärung dient, sondern aktuelle Machtansprüche legitimieren oder die Verantwortung eines Regimes verkleinern soll.
Hilfreich ist eine klare Trennung der Ebenen: Der Vertrag dokumentiert die vorübergehende Zusammenarbeit zweier Diktaturen. Das Zusatzprotokoll dokumentiert ihre territorialen Absprachen. Die Invasionen, Besatzungsordnungen und Verbrechen müssen jeweils anhand der handelnden Institutionen, Befehle, Opfergruppen und Zeiträume untersucht werden.
Die nächsten festen Erinnerungsdaten folgen unmittelbar: Am 1. September jährt sich der deutsche Angriff auf Polen, am 17. September der sowjetische Einmarsch. Zusammengenommen zeigen diese drei Daten, wie aus einer diplomatischen Vereinbarung binnen weniger Wochen die gewaltsame Teilung eines Staates wurde.
Quelle: Encyclopaedia Britannica
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Quellen und Einordnung
Die Darstellung trennt den öffentlichen Vertrag, das geheime Zusatzprotokoll und die daraus folgende Gewaltgeschichte anhand etablierter Quellen.
- Vertragsdatum und Inhalt des geheimen Zusatzprotokolls geprüft
- Deutschen Angriff und sowjetischen Einmarsch chronologisch getrennt
- Europäische Einordnung des Gedenktags anhand der Entschließung von 2019 geprüft
- Unterschiedliche Verantwortlichkeiten ohne pauschale Gleichsetzung dargestellt
- Quelle
- Encyclopaedia Britannica
- Umfang
- Europa
- Aktualisiert
- 2026-08-23 07:40
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