Ein Laptop und eine Tasse Kaffee auf einem Holztisch im Büro.

Hitze am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten ab 26, 30 und 35 Grad

Beschäftigte haben bei großer Hitze nicht automatisch Anspruch auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber müssen die Belastung jedoch beurteilen und abhängig von der Lufttemperatur im Arbeitsraum Schutzmaßnahmen treffen. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 unterscheidet dabei drei wichtige Schwellen: mehr als 26, 30 und 35 Grad Celsius.

Von der Redaktion Monalita.de · Stand: 14. August 2026

Was die Temperaturstufen für den Betrieb bedeuten

Die ASR A3.5 konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Entscheidend ist nicht allein die Außentemperatur, sondern die gemessene Lufttemperatur im jeweiligen Arbeitsraum sowie die konkrete Gefährdung.

Temperaturstufe Betriebliche Konsequenz
Über 26 °C Der Arbeitgeber soll geeignete zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Besondere Risiken einzelner Beschäftigter sind zu berücksichtigen.
Über 30 °C Wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Wärmebelastung sind erforderlich.
Über 35 °C Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet.

Auch oberhalb von 35 Grad endet die Arbeit nicht automatisch. Eine weitere Nutzung kommt aber nur infrage, wenn Schutzmaßnahmen wie bei Hitzearbeit die gesundheitliche Gefährdung ausreichend begrenzen. Welche Vorkehrungen erforderlich sind, muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung entscheiden.

Welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen können

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt in der ASR A3.5 technische, organisatorische und personenbezogene Möglichkeiten. Je nach Arbeitsplatz und Belastung kommen insbesondere folgende Maßnahmen infrage:

  • Fenster, Oberlichter oder Glasflächen wirksam gegen direkte Sonne abschirmen
  • Räume während der kühleren Morgen- oder Nachtstunden lüften
  • Wärme erzeugende Geräte nur bei Bedarf betreiben
  • Arbeitsbeginn, Pausen oder Arbeitszeiten an kühlere Stunden anpassen
  • Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene dies erlauben
  • geeignete Getränke bereitstellen, besonders bei mehr als 30 Grad
  • zusätzliche Pausen oder kühlere Aufenthaltsbereiche ermöglichen

Ein Ventilator allein genügt nicht zwingend. Die gewählten Maßnahmen müssen die tatsächliche Belastung wirksam reduzieren und zur Tätigkeit passen.

Hitze am Arbeitsplatz: Diese Regeln gelten ab 26, 30 und 35 Grad

Warum es kein automatisches Recht auf Hitzefrei gibt

Die genannten Temperaturwerte begründen keinen pauschalen Anspruch, den Arbeitsplatz eigenmächtig zu verlassen. Beschäftigte sollten wahrgenommene Beschwerden oder unzureichenden Hitzeschutz zunächst der Führungskraft melden. Auch Betriebsrat, Personalrat, Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit können einbezogen werden.

Besondere Aufmerksamkeit benötigen unter anderem Schwangere, ältere Beschäftigte, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten oder Schutzkleidung tragen. Für sie kann die Gefährdungsbeurteilung frühere oder weitergehende Maßnahmen erforderlich machen.

Was Beschäftigte selbst tun sollten

Ausreichend trinken, direkte Sonne meiden und verfügbare Verschattung konsequent nutzen. Symptome wie Schwindel, Übelkeit, starke Kopfschmerzen, Verwirrtheit oder Kreislaufprobleme sollten ernst genommen und sofort gemeldet werden.

Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen empfiehlt sich außerdem ein Blick auf die amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes. Sie zeigen regional aufgelöste Wetter- und Hitzewarnungen und helfen, Fahrten, Pausen und Arbeiten im Freien sicherer zu planen.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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