Seit heute gelten in Bayern und Baden-Württemberg verschärfte Arbeitsschutzvorgaben, um die Gesundheit der Beschäftigten bei Temperaturen von über 35 Grad zu schützen. Angesichts der anhaltenden Hitzewelle sind Arbeitgeber nun in der Pflicht, aktiv für ein sichereres Arbeitsumfeld zu sorgen.
Was sich für Arbeitnehmer ändert
Bei Temperaturen von über 30 Grad am Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) spezifische Maßnahmen ergreifen. Wenn das Thermometer in Innenräumen oder bei Außenarbeiten kritische Werte erreicht, sind folgende Schritte vorgesehen:
- Kostenlose Bereitstellung von Getränken: Arbeitgeber müssen ausreichend Trinkwasser oder andere geeignete Erfrischungsgetränke zur Verfügung stellen.
- Zusätzliche Pausen: Bei extremer Hitze sind flexiblere Pausenregelungen zu treffen, um den Körper zu entlasten.
- Anpassung der Arbeitskleidung: Wo es die Sicherheit zulässt, sollten Lockerungen bei der Kleiderordnung ermöglicht werden.
- Lüftungsmanagement: In Büros ist durch nächtliches Lüften oder die Nutzung von Sonnenschutzvorrichtungen die Temperatur aktiv zu senken.
Schutz bei der Arbeit im Freien
Besonders für Beschäftigte auf dem Bau oder in der Landwirtschaft ist die Hitzebelastung massiv. Hier greifen heute ergänzende Schutzmaßnahmen. Arbeitgeber sind angehalten, schwere körperliche Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden zu verlegen. Zudem müssen schattige Rückzugsorte für Erholungspausen geschaffen werden, um hitzebedingte Kreislaufprobleme zu vermeiden.
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Was Arbeitnehmer jetzt prüfen sollten
Sollten die Temperaturen am Arbeitsplatz dauerhaft über 30 Grad steigen und keine Schutzmaßnahmen erkennbar sein, ist das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat der erste Schritt. Arbeitgeber sind rechtlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Gesundheit ihrer Belegschaft bei hohen Temperaturen nachhaltig zu gewährleisten.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Quellenprüfung Quelle und Hintergrund
Die Informationen basieren auf den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
- Prüfung der aktuellen Raumtemperatur am Arbeitsplatz
- Rücksprache mit dem Arbeitgeber über Hitzeschutzmaßnahmen
- Quelle
- BAuA - Arbeit bei Hitze
- Umfang
- Süddeutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-14 13:35
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