Von der Redaktion Monalita.de · Stand: 31. Juli 2026
Am 31. Juli 1919 nahm die Deutsche Nationalversammlung in Weimar die neue Verfassung des Deutschen Reichs an. Damit war der Text politisch beschlossen, aber noch nicht unterzeichnet oder in Kraft. Für die Bevölkerung bedeutete er den Übergang zu einer parlamentarischen Republik mit Wahlen, Grundrechten und verfassungsrechtlich gesicherter politischer Teilhabe von Frauen und Männern. Die nächsten entscheidenden Daten waren der 11. und 14. August 1919.
Im Weimarer Theater fiel eine Entscheidung für die Republik
Die Abgeordneten tagten nicht in Berlin, wo die politische Lage nach Revolution und Kriegsende angespannt blieb, sondern im Deutschen Nationaltheater in Weimar. Der Ort verband die Arbeit an einer neuen staatlichen Ordnung mit einem bewusst gewählten kulturellen Bezug.
Am 31. Juli stimmte die Nationalversammlung über den Verfassungsentwurf ab. 262 Abgeordnete votierten dafür, 75 dagegen. Der Beschluss schuf die Grundlage für die Staatsordnung, die später nach ihrem Tagungsort als Weimarer Reichsverfassung bezeichnet wurde. Ihr offizieller Name lautete schlicht „Verfassung des Deutschen Reichs“.
Der historische Verfassungstext beginnt mit einem grundlegenden Systemwechsel: Das Deutsche Reich wurde als Republik bestimmt, die Staatsgewalt sollte vom Volke ausgehen. An die Stelle der monarchischen Legitimation trat damit eine Ordnung, in der Wahlen und parlamentarische Mehrheiten die Regierung tragen sollten.
Dieser Wechsel war im Alltag nicht sofort an jedem Arbeitsplatz, in jeder Behörde oder Familie zu spüren. Er veränderte jedoch, wer politische Entscheidungen legitimieren durfte und auf welche Rechte sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat berufen konnten.
Beschluss, Unterzeichnung und Inkrafttreten: drei verschiedene Daten
Die häufig miteinander vermischten Augustdaten lassen sich klar voneinander trennen:
- 31. Juli 1919: Die Nationalversammlung nahm die Verfassung in Weimar an.
- 11. August 1919: Reichspräsident Friedrich Ebert fertigte die Verfassung aus und unterzeichnete sie.
- 14. August 1919: Der Text wurde im Reichsgesetzblatt verkündet. Nach Artikel 181 trat die Verfassung am Tag der Verkündung in Kraft.
Der 31. Juli war somit das parlamentarische Beschlussdatum. Die Unterschrift Eberts am 11. August bestätigte die ordnungsgemäße Ausfertigung. Rechtswirksam wurde die Verfassung erst mit ihrer Verkündung am 14. August.
Diese Unterscheidung erklärt auch, warum der 11. August in der Weimarer Republik zeitweise als Verfassungstag begangen wurde, obwohl die entscheidende Abstimmung bereits Ende Juli stattgefunden hatte. Das handschriftlich ausgefertigte Dokument und der veröffentlichte Wortlaut sind in der digitalisierten Verfassung bei Wikisource nachvollziehbar.
Was sich für Wählerinnen und Wähler konkret änderte
Die Verfassung machte politische Beteiligung zu einem zentralen Bestandteil der neuen Republik. Der Reichstag sollte in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt werden. Wahlberechtigt waren Männer und Frauen ab 20 Jahren.
Das Frauenwahlrecht begann allerdings nicht erst am 31. Juli 1919. Es war bereits nach der Novemberrevolution 1918 für die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung eingeführt worden. Bei der Wahl vom 19. Januar 1919 konnten Frauen erstmals reichsweit wählen und gewählt werden. Die neue Verfassung nahm diese politische Gleichstellung dauerhaft in die republikanische Ordnung auf.
Damit veränderte sich der Kreis der Menschen, die über die Zusammensetzung des Parlaments entschieden, grundlegend. Frauen waren nicht länger nur von politischen Entscheidungen betroffen, sondern konnten an der nationalen Willensbildung teilnehmen und selbst Mandate übernehmen.
Parlamentarische Mehrheiten bestimmten die Regierung
Der Reichskanzler und die Reichsminister benötigten das Vertrauen des Reichstags. Regierungspolitik war damit an parlamentarische Mehrheiten gebunden. Parteien, Wahlprogramme und Koalitionen erhielten für den politischen Alltag ein Gewicht, das sie im Kaiserreich in dieser Form nicht besessen hatten.

Die Verhältniswahl sollte politische Strömungen möglichst genau im Parlament abbilden. Das ermöglichte auch kleineren Parteien Mandate, erschwerte aber unter den damaligen Bedingungen häufig die Bildung stabiler Mehrheiten. Demokratische Repräsentation und politische Zersplitterung lagen deshalb eng beieinander.
Grundrechte reichten bis in Wohnung, Presse und Versammlung
Der zweite Hauptteil der Verfassung regelte Grundrechte und Grundpflichten. Er enthielt unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Person, den Schutz der Wohnung sowie Freiheiten der Meinung, Religion, Versammlung und Vereinigung.
Für den Alltag war das bedeutsam, weil die Verfassung nicht nur staatliche Organe beschrieb. Sie formulierte auch, welche Stellung der einzelne Mensch innerhalb der Republik haben sollte. Artikel 109 erklärte Männer und Frauen grundsätzlich zu Trägern derselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Das Wort „grundsätzlich“ zeigt zugleich eine Grenze. Verfassungsrechtliche Aussagen beseitigten bestehende Benachteiligungen nicht automatisch. Gesellschaftliche Rollenbilder, einfachgesetzliche Vorschriften und die Verwaltungspraxis änderten sich langsamer als der Verfassungstext.
Auch mehrere Freiheitsrechte galten nicht schrankenlos. Gesetze konnten ihre Ausübung begrenzen. Ob ein Grundrecht im konkreten Konflikt wirksam geschützt wurde, hing daher stärker von Parlament, Behörden und Gerichten ab, als es beim heutigen Grundgesetz mit seiner ausgeprägten Verfassungsgerichtsbarkeit der Fall ist.
Die starke Stellung des Reichspräsidenten blieb ein Risiko
Die Weimarer Ordnung war parlamentarisch, gab dem Reichspräsidenten aber weitreichende Befugnisse. Er wurde direkt vom Volk für sieben Jahre gewählt, ernannte den Reichskanzler, konnte den Reichstag auflösen und besaß besondere Notstandsrechte.
Besonders folgenreich wurde Artikel 48. Er erlaubte dem Reichspräsidenten unter bestimmten Voraussetzungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung zu ergreifen und Grundrechte vorübergehend außer Kraft zu setzen. Der Reichstag konnte die Aufhebung solcher Maßnahmen verlangen, doch die Bestimmung eröffnete einen großen politischen Handlungsspielraum.
Diese Konstruktion war nicht allein für das spätere Scheitern der Weimarer Republik verantwortlich. Wirtschaftskrisen, politische Gewalt, demokratiefeindliche Bewegungen und Entscheidungen handelnder Personen gehörten ebenfalls zum historischen Zusammenhang. Die starke Präsidialmacht erleichterte es jedoch, parlamentarische Verfahren zu umgehen, als stabile Mehrheiten zunehmend fehlten.
Warum das Grundgesetz andere Sicherungen einbaute
Das Grundgesetz von 1949 knüpfte nicht einfach an die Weimarer Verfassung an. Es übernahm demokratische und rechtsstaatliche Grundgedanken, setzte an entscheidenden Stellen aber andere Schwerpunkte.
Der Bundespräsident besitzt deutlich weniger politische Macht als der damalige Reichspräsident. Die Bundesregierung wird vom parlamentarisch gewählten Bundeskanzler geführt. Ein Kanzler kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum nur dann abgelöst werden, wenn der Bundestag zugleich einen Nachfolger wählt.
Grundrechte binden heute Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung unmittelbar. Das Bundesverfassungsgericht kann staatliche Maßnahmen am Grundgesetz prüfen. Diese Sicherungen unterscheiden die heutige Verfassungsordnung wesentlich von der Weimarer Konstruktion; beide dürfen deshalb trotz einzelner gemeinsamer Prinzipien nicht gleichgesetzt werden.
Für die Chronologie des Jahres 1919 bleibt nach dem heutigen Jahrestag zunächst der 11. August als Tag von Eberts Unterschrift. Der abschließende rechtliche Meilenstein folgte am 14. August 1919: Mit der Verkündung trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft.
Quelle: Wikisource
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Historische Einordnung
Der Beitrag unterscheidet zwischen parlamentarischem Beschluss, Ausfertigung, Verkündung und Inkrafttreten der Verfassung.
- Beschluss der Nationalversammlung am 31. Juli 1919
- Ausfertigung durch Friedrich Ebert am 11. August 1919
- Verkündung und Inkrafttreten am 14. August 1919
- Wortlaut der Wahl-, Grundrechts- und Präsidialbestimmungen
- Quelle
- Verfassung des Deutschen Reichs von 1919 bei Wikisource
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-07-31 08:09
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